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Berater für Nahrungsergänzungsmittel (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von spezifischen Kenntnissen für eine Ernährungsberatung mit dem Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter von 18 Jahren, gute Kenntnisse der deutschen Sprache, ernährungswissenschaftliche Vorkenntnisse und Erfahrungen in der Ernährungsberatung; der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte im Bereich Ernährung, z.B. Ernährungsberater*innen, Ernährungswissenschaftler*innen, Diätassistenten*innen; Technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Grundlagen, Aminosäuren und Proteine, Schlaf, Fettsäuren, Gesundheit, Kohlenhydrate, Vitamine und Mineralstoffe, Leistungssteigerungen, Muskelaufbau und Fettabbau, Zielgruppen zur systematischen Einnahme von NEM

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 77 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 9 Lehrbriefe auf einer digitalen Lernplattform, Multiple-Choice-Tests

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7419622

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Berater/in für Nahrungsergänzungsmittel [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 399 
399.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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