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Berater für Nahrungsergänzungsmittel (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von spezifischen Kenntnissen für eine Ernährungsberatung mit dem Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter von 18 Jahren, gute Kenntnisse der deutschen Sprache, ernährungswissenschaftliche Vorkenntnisse und Erfahrungen in der Ernährungsberatung; der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte im Bereich Ernährung, z.B. Ernährungsberater*innen, Ernährungswissenschaftler*innen, Diätassistenten*innen; Technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Grundlagen, Aminosäuren und Proteine, Schlaf, Fettsäuren, Gesundheit, Kohlenhydrate, Vitamine und Mineralstoffe, Leistungssteigerungen, Muskelaufbau und Fettabbau, Zielgruppen zur systematischen Einnahme von NEM

- Lehrgangsmaterial:

9 Lehrbriefe auf einer digitalen Lernplattform, Multiple-Choice-Tests

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 77 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 9 Lehrbriefe auf einer digitalen Lernplattform, Multiple-Choice-Tests

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7419622

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Berater/in für Nahrungsergänzungsmittel [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 399  Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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