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Ausbildung zur Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit als Betreuungskraft gemäß §§ 43b, § 53b SGB XI

Abschluss: institutsinterne Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
eine aktuelle Tätigkeit in der Betreuung/Pflege oder ein 40-stündiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung • Nachweis eines aktuellen Ersthelferscheins • Kommunikative und soziale Fähigkeiten • Flexibilität und Empathie • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; Technische Voraussetzungen: Endgerät mit Internetzugang

Lehrgangsinhalte:
Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion, Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen, Grundkenntnisse der Dokumentation sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls, Rechtskunde, Hauswirtschaft und Ernährungslehre, Beschäftigungsmöglichkeiten, Freizeitgestaltung, Bewegung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 155 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Module auf einer digitalen Lernplattform, Selbstkontrollaufgaben

Begleitender Unterricht: Im Rahmen des Fernlehrgangs ist ein zweiwöchiges Praktikum im Umfang von 80 Stunden zu absolvieren

  • Nah-Unterricht: 106 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7415822

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1282  Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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