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Ausbildung der Ausbilder (online) (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Abschluss: institutsinterne Prüfung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahren, gute Kenntnisse der deutschen Sprache; technische Voraussetzung: Zugang zu schnellem Internet

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung. Hinweis: Bei der Eintragung als Ausbilder (m/w/d) bei der zuständigen Stelle muss die persönliche und fachliche Eignung gemäß der §§ 28-30 BBiG nachgewiesen werden.

Lehrgangsinhalte:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen, Vorbereitung auf Zwischenprüfung, Ausbildung abschließen, Vorbereitung auf schriftliche Ausbildereignungsprüfung, Vorbereitung auf praktische Ausbildereignungsprüfung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 142 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Lerneinheiten auf einer interaktiven E-Learning Plattform (Texte, Abbildungen, Hausaufgaben, Tests, Aufgabensammlungen, Musterprüfungen etc.)

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5134022

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 299 
299.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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