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Master - Arbeits- und Sozialrecht - 90 ECTS

Arbeits- und Sozialrecht (Master of Laws (LL.M.)) 90 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Laws im Studiengang Arbeits- und Sozialrecht

Abschluss: Master of Law (LL.M.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums (Staatsexamen, Diplom oder Bachelor) mit 180 ECTS

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Studienordnung

Lehrgangsinhalte:
Rekrutierung von Mitarbeitern - Mitarbeiterauswahl und -führung - Sozialrecht - Individualarbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht - Konfliktmanagement - Betriebliches Gesundheitsmanagement - Berufsausbildungsrecht - Instrumente der PE - Projektarbeit - Studium Generale

- Lehrgangsmaterial:

16 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2683 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 26 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 16 Module

Begleitender Unterricht: fakultative Präsenzen können belegt werden, Näheres bitte beim Anbieter erfragen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1144022

Bei einer Studiendauer von 36 Monaten betragen die Studiengebühren 14.040,00 EUR (zahlbar in 36 Raten à 390,00 EUR) zuzügl. Prüfungsgebühr 650,00 EUR

Abschluss
Master of Laws (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 14066 
24 Raten zu 559 EUR, Prüfungskosten: 650 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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