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Praxisanleiter/in im Rettungsdienst

300 Stunden Fernlehrgang zum/zur Praxisanleiter/in im Rettungsdienst

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Praxisanleiter/in im Rettungsdienst auf Basis des Notfallsanitätergesetzes, sowie der Ausbildungs- und Prüfungs-Verordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vom 16. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. November 2020.

Abschluss: Prüfung an einer Rettungsdienstschule

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre, Berufsausbildung zum Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter bzw. Lehrrettungsassistent und entsprechende Berufserfahrung, Grundkenntnisse Office, Power Point, Email, Haeadset

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
im Einzelnen siehe bitte die Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin /zum Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen

Lehrgangsinhalte:
Lernprozesse in der Notfallsanitäterausbildung, Reflexion der eigenen Berufssituation und Rolle als Praxisanleitung, Kommunikation, Rahmenbedingungen von Lernprozessen, praktische Weiterbildung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 284 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 22 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 11 Lehrbriefe und 2 Fachbücher

Begleitender Unterricht: Präsenzseminar (samstags) und ein Präsenztag für die Prüfung (8 UE) in Dortmund; 5 Online- Seminare (10 UE)

  • Nah-Unterricht: 28 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5131922

je nach Vorbildung kann die Ausbildungsdauer kürzer sein

Zertifikat
Praxisanleiter/in - Notfallsanitäter (bundesweit einheitlich (NotSan-APrV, 18.04.16 BGBl. I S. 886), zuvor "Lehrrettungsassistent") i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2890 
5 Raten zu 578.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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