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Fortbildung Kindertagespflege: Kindesschutz nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Kindertagespflegepersonen haben einen wichtigen Auftrag zum Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdung, der im § 8a SBG VIII neu geregelt wurde.
In den nächsten Jahren müssen alle Kindertagespflegepersonen nach und nach die Fortbildung "Kindesschutz" absolvieren. Eine Auffrischung ist in einem dreijährigen Rhythmus geplant. Wir bieten Ihnen 2023 zwei Termine zur Auswahl an.
Inhalte der Fortbildung:
- Welche Arten von Kindeswohlgefährdung (KWG) gibt es?
- Wie erkenne ich die Hinweise für eine KWG?
- Wie spreche ich mit den Kindern und deren Eltern?
- Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es für mich?
- Welche Pflichten muss ich bei einem Verdacht der KWG beachten?
- Ablauf einer Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft"
In der Fortbildung wird den Teilnehmenden viel Raum gegeben, eigene Erfahrungen einzubringen.
Der gegenseitige Austausch soll den Bereich der eigenen Kompetenz erweitern. Die Teilnehmenden werden gestärkt im Ansprechen von schwierigen Themen.
Zielgruppe:
Tagespflegepersonen