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Fortbildung Kindertagespflege: Kindesschutz

Inhalt

Fortbildung Kindertagespflege: Kindesschutz nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Kindertagespflegepersonen haben einen wichtigen Auftrag zum Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdung, der im § 8a SBG VIII neu geregelt wurde.
In den nächsten Jahren müssen alle Kindertagespflegepersonen nach und nach die Fortbildung "Kindesschutz" absolvieren. Eine Auffrischung ist in einem dreijährigen Rhythmus geplant. Wir bieten Ihnen 2023 zwei Termine zur Auswahl an.

Inhalte der Fortbildung:

  • Welche Arten von Kindeswohlgefährdung (KWG) gibt es?
  • Wie erkenne ich die Hinweise für eine KWG?
  • Wie spreche ich mit den Kindern und deren Eltern?
  • Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es für mich?
  • Welche Pflichten muss ich bei einem Verdacht der KWG beachten?
  • Ablauf einer Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft"

In der Fortbildung wird den Teilnehmenden viel Raum gegeben, eigene Erfahrungen einzubringen.
Der gegenseitige Austausch soll den Bereich der eigenen Kompetenz erweitern. Die Teilnehmenden werden gestärkt im Ansprechen von schwierigen Themen.

Zielgruppe:
Tagespflegepersonen

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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