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Chemie des Abfalls - 23-01-23

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der praktische Umgang mit dem Stoffstrom Abfall setzt Kenntnisse und Verantwortungsbewusstsein bei allen beteiligten Personen voraus. In der Regel kann die Einstufung als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall und die Auswahl des geeigneten Entsorgungsweges – insbesondere in Verbindung mit Gefahrstoffen – nur über eine Analyse erfolgen.
Rechtlich sind Abfallanalysen durch die auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erlassenen Regelwerke gefordert. Deshalb sind Abfälle, deren Zusammensetzungen nicht bekannt sind, nach den in den Regelwerken zu bestimmenden Parametern zu untersuchen.
Die Grundvoraussetzungen für ein gutes Analyseergebnis sind die Vorbereitung des zu beprobenden Abfalls, die gezielte Entnahme der Probe und die ausführliche Dokumentation durch akkreditierte Probenehmer. Abweichungen von Empfehlungen und Fehler können zu negativen Auswirkungen bei Mensch und Umwelt führen.
Das Seminar gibt Hinweise für die Einstufung unterschiedlicher Abfälle und zeigt wichtige Zusammenhänge zwischen Probenahme, Analytik, (human-) toxikologischer Einschätzung und den Umgang mit Abfällen auf. Neben der Vorstellung unterschiedlicher abfallanalytischer Summenparameter sind interessante Vorträge zu als gefährlich eingestuften Stoffen vorgesehen.

Inhalt:

  • Abgrenzung gefährlich/nicht gefährlich
  • Probenahme und Abfallanalytik

Buchung direkt über https:/­/­sam-rlp.­de/­service/­seminare/­

Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.11.23 09:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Di.
352  Mainz

max. 60 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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