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Workshop 2: Grenzüberschreitende Abfallverbringung - W2-01-23

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Globalisierung der Märkte wirkt sich zunehmend auch auf die Entsorgung von Abfällen aus. Die importierten und exportierten Abfallmengen haben insbesondere in Deutschland ein sehr hohes
Niveau erreicht. Bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sind allerdings komplexe Rechtsvorschriften zu beachten.

Bei den Abfallverbringungen wird in genehmigungs- und nicht genehmigungspflichtige Transporte unterschieden. Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Einstufung der Abfälle sowie das Entsorgungsverfahren an.

Dieser Workshop hilft, einen ersten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung aus und nach Deutschland zu bekommen und das Notifizierungsverfahren sowie das Verfahren nach Artikel 18 der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen kennenzulernen. Der Teilnehmerkreis wird darüber informiert, welche Unterlagen notwendig sind und welche unterschiedlichen (Genehmigungs-)Verfahren bei Abfallverbringungen existieren. Angesprochen werden darüber hinaus Ausnahmen und Sonderregelungen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

Genauer Programmablauf und Seminarbuchung über https:/­­/­sam-rlp.­de/­service/­seminare/­

Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
19.07.23 09:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mi.
233  Mainz

max. 40 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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