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18. Fachtagung Kreislaufwirtschaft 2023 - 16-01-23

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Neben technischen und betriebswirtschaftlichen Abläufen erfordert die Organisation der Abfallbewirtschaftung von den verantwortlichen Beschäftigten weitreichende Kenntnisse in unterschiedlichsten Bereichen des Kreislaufwirtschaftsrechts. Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Entsorger, Händler und Makler von Abfällen gilt es, eine Vielzahl an EU-Vorschriften, nationalen Gesetzen und anderen Regelwerken im Blick zu behalten. Anlass genug, um während der Fachtagung über aktuelle abfallrechtliche Regelwerke ins Gespräch zu kommen.
Zentrale Themen der Veranstaltung werden abfallrechtliche Entwicklungen auf EU- Bundes und Landesebene werden. Neben der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die Mantelverordnung, insbesondere die Ersatzbaustoffverordnung, einer der Schwerpunkte der Tagung sein. Inwieweit dadurch bekannte Problematiken gelöst werden, bleibt abzuwarten und wird sicherlich für einigen Gesprächsstoff auf der Fachtagung sorgen.
Ziel der Fachtagung ist es, über die neuesten Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht zu informieren und alle an der Abfallbewirtschaftung Beteiligten miteinander ins Gespräch zu bringen.

Buchung direkt über https:/­/­sam-rlp.­de/­service/­seminare/­

Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
15.06.23 09:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Do.
167  Bingen

max. 150 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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