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Heute schon für morgen entscheiden
Vielleicht fragen Sie sich, wie viele andere Ehepaare auch, ob Sie denn überhaupt noch privat vorsorgen müssen, wenn doch durch das Inkrafttreten des 3. großen Betreuungsrechtänderungsgesetz das Ehegattenvertretungsrecht ab 01.01.2023 installiert wurde. Diese gegenseitige Vertretungsmöglichkeit ist tatsächlich erst mit dieser Reform umsetzbar und nur als Notvertretungsrecht in ganz klar definierten Lebensbereichen unter bestimmten Voraussetzungen und zeitlicher Begrenzung vorgesehen. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, Eilverfahren zur Einrichtung rechtlicher Betreuungen bei ärztlicher Akutversorgung zu vermeiden. Wenn das auch Ihrem Interesse entspricht, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden, dann sollten Sie mit umfassenden vorsorgenden Verfügungen für die Situationen und Lebensbereiche vorsorgen, an deren selbständigen Handlungs- oder Entscheidungsfähigkeit sie aufgrund einer möglichen Erkrankung oder eines Unfalls gehindert werden. Bestimmen Sie also vorab, welche Person/en ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten und Wünsche als ihr rechtlicher Vertreter*in dann umsetzen soll. Entscheiden Sie also lieber heute als morgen, wer, wann, was und in welchem Umfang für Sie regeln soll.Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich um eine Informationsveranstaltung handelt. Es findet keine Rechtsberatung statt.
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Mittwoch, 17:00 Uhr