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Selig die mit warmen Händen geben

Inhalt

Aus Sorge vor Erbschaftssteuer, Pflegeheimkosten und Pflichtteilsansprüchen werden derzeit viele Immobilien und sonstige Vermögenswerte vorzeitig an Kinder oder Dritte übertragen. Dabei drohen diverse rechtliche und steuerliche Fallstricke.
Wer sein Eigenheim schon zu Lebzeiten verschenken möchte, muss einiges bedenken. Eine ungenügende Regelung kann zu bösen Überraschungen bei den Steuern oder späterem Streit unter den Erben führen.
Für ein z.B. beschenktes Kind können Ausgleichsforderungen oder Pflichtteilsergänzungsansprüche der Geschwister im Todesfall der Eltern eine erhebliche Belastung darstellen. Soweit Bindungswirkungen in vorherigen Testamenten oder Erbverträgen nicht bedacht wurden, können auch Rückforderungen in Betracht kommen.
Häufig vergessen wird auch der Verlust der finanziellen Unabhängigkeit der Eltern. Nicht bedacht werden erhöhte finanzielle Bedürfnisse der Eltern bei Alter und Krankheit. Es muss überlegt werden ob und welche Absicherungen für die Schenker eingebaut werden müssen, wie Nießbrauch oder Wohnrecht Rente und Rückübertragungsvorbehalten für besondere Fälle. Wie sieht es mit Zugriffsmöglichkeiten durch das Sozialamt aus.
Dieser Kurs vermittelt anhand zahlreicher Fallbeispiele, welche Möglichkeiten die Schenkung bietet aber auch welche Tücken. Dabei wird besprochen welche Sicherungsmaßnahmen es gibt und welche Folgeprobleme bedacht werden müssen, um die Schenkung optimal vollziehen zu können.

Sie erhalten eine Kursunterlage.
Das Thema wird von zwei Dozentinnen referiert:
Frau Ursula Düll ist Richterin und stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Kaiserslautern Frau Dr. Eva Kreienberg hat im Erbrecht promoviert und ist Fachanwältin für Erbrecht.

1 Termin(e)

Donnerstag, 18:30 Uhr

Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.06.24 18:30 - 20:00 Uhr Abends
Do.
9  Kanalstr. 3
67655 Kaiserslautern
Deutschland

Dieser Kurs ist barrierefrei

Termine:
06.06.2024 von 18:30 bis 20:00 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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