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Immer Ärger mit dem Erben

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

In diesem Kurs werden ausgesuchte Problemfälle aus dem Erbrecht behandelt und diskutiert.

Was tun, wenn man neben weiteren Personen (z.B. Geschwistern) geerbt hat und sich mit den anderen nicht einigen kann? Welche Möglichkeiten hat man und wie sollte man sich verhalten? Wie verhält man sich, wenn es Schulden im Nachlass gibt? Sollte man die Erbschaft ausschlagen? Was ist dabei zu beachten? Erben erfahren, wie sie im Erbfall vorgehen müssen und gegebenenfalls ihre persönliche Haftung verhindern können.
Gibt es Möglichkeiten als Testamentsverfasser sein behindertes oder verschuldetes Kind sinnvoll zu bedenken, ohne dass das Sozialamt oder der Gläubiger zugreift?

Die zentralen Punkte in diesem Kurs sind:
Streit in der Erbengemeinschaft
Oh Schreck Schulden im Nachlass
Behinderten- und Bedürftigen-Testament (Bedeutung der Testamentsvollstreckung)

Sie erhalten eine Kursunterlage.

Das Thema wird von zwei Dozentinnen referiert:
Frau Ursula Düll ist Richterin und stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Kaiserslautern Frau Dr. Eva Kreienberg hat im Erbrecht promoviert und ist Fachanwältin für Erbrecht.

Kursdauer 2 Unterrichtsstunden am Stück 90 Minuten

1 Termin(e)

Donnerstag, 18:30 Uhr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
11.04.24 18:30 - 20:00 Uhr Abends
Do.
9  Kanalstr. 3
67655 Kaiserslautern
Deutschland

Dieser Kurs ist barrierefrei

Termine:
11.04.2024 von 18:30 bis 20:00 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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