Inhalt
Immer wieder kommt es vor, dass nicht alle Angehörigen mit dem Testament zufrieden sind. Manche sind regelrecht überrascht, dass sie in dem Testament keine Berücksichtigung gefunden haben und leer ausgehen sollen.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt kommt schnell auf die Idee das unliebsame Testament anzugreifen und dessen Gültigkeit zu bezweifeln.
Im Testament nicht berücksichtigte Abkömmlinge und nahe Angehörige können
zudem Pflichtteilsansprüche am Nachlass und sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche bezogen auf lebzeitige Schenkungen anfordern und gerichtlich durchsetzen.
Diejenigen, die sich mit dem Abfassen ihres Testamentes beschäftigen, erfahren welche Anfechtungsmöglichkeiten später drohen und wie man diese vermeiden oder zumindest reduzieren kann. Es werden Chancen und Risiken von Testamentsanfechtungen erläutert und erklärt wie man Pflichtteilsansprüche und sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche sicher abwickelt.
Die zentralen Aspekte des Kurses sind
Abweichen von der gesetzlichen Erbfolge
Anfechtung des Testamentes (Testierunfähig, gefälscht, usw.)
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Ausschlagung wegen Belastungen im Testament, um den PT zu bekommen
Prozessuale Alternativen für Erbprätendenten
Hilfe zur Vermeidung oder Reduzierung von Angriffen gegen die testamentarische Anordnung (Pflichtteilsverzichte)
Sie erhalten eine Kursunterlage.
Das Thema wird von zwei Dozentinnen referiert:
Frau Ursula Düll ist Richterin und stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Kaiserslautern Frau Dr. Eva Kreienberg hat im Erbrecht promoviert und ist Fachanwältin für Erbrecht.
Kursdauer 2 Unterrichtsstunden am Stück 90 Minuten
1 Termin(e)
Donnerstag, 18:30 Uhr