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Wenn im Erbfall keine wirksame letztwillige Verfügung von Todes wegen existiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Um dies zu vermeiden, muss ein Testament errichtet oder ein Erbvertrag geschlossen werden. Die Dozentin ist Rechtsanwältin und seit ca. 20 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Sie möchte Sie über notwendige und mögliche Inhalte informieren. Zur Sprache kommen beispielsweise die Erbeinsetzung, Anordnungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Vermächtnisanordnungen, Vermeidung und Minderung von Pflichtteilsansprüchen, Familienbindung des Vermögens, familienrechtliche Anordnungen und die Testamentsvollstreckung. Ein aktives Mitwirken durch Wortbeiträge und Fragen ist ausdrücklich erwünscht.