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Vertrags- und Projektpraxis in der Energieberatung – Modul 4: Lüftungskonzept und Schimmel im Bau- und Mietrecht

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Energieberatung und Fachplanung Energieeffizienz ist geprägt von einem vielfältigen Leistungsspektrum und einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure. Doch egal, ob es um Einzelmaßnahmen oder komplette Effizienzhausplanungen geht – stets steht die Frage im Raum: Was wird geschuldet? Von wem? Wann?

Dieses Modul behandelt haftungsrelevante Aspekte und resultierende Vertragspflichten bei Erstellung von Lüftungskonzepten. Entsprechend den Inhalten der von der Referentin mitverfassten Studie „Lüften im Wohnungsbau“ werden haftungsrelevante Aspekte, Vertragspflichten sowie etwaige Regelungsbedarfe vor dem Hintergrund aktueller Regelwerksentwicklungen aufgezeigt. Ergänzt wird die bauvertragliche Perspektive durch praxisbedeutsame Rechtsfragen bei Mangelbeurteilung im Mietrechtsverhältnis.

Inhalte:

  • Rechtliche Einordnung von Leistungen der Energieberatung
  • Mangelbegriff – aRdT – rechtliche Bedeutung technischer Normen
  • Verträge verstehen – Aufbau, Inhalt, Struktur von Verträgen
  • Leistungsinhalte und -ablauf bei Erstellung von Energiekonzepten – Regelungsbedarfe im Überblick
  • Konkretisierung Leistungssoll und Haftungskontrolle durch Aufklärung und Beratung
  • Leistungssoll und Sicherung von Nachträgen; Honorare bei Kündigung und Nachträgen

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Anmeldung und weitere Informationen gerne über den Link zu unserer Homepage im Feld "Bemerkungen"!

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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