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Sozialbetreuer:in für Menschen mit Beeinträchtigungen

Inhalt

Als Sozialbetreuer/in für Menschen mit Beeinträchtigungen betreuen, begleiten und unterstützen Sie Menschen mit Hilfebedarf bei der Gestaltung und Struktur der Freizeit und im Alltag in den Lebenswelten Wohnen, Familie, Freizeit Bildung und Arbeit. Sie unterstützen und fördern das selbstbestimmte Leben und begleiten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Neben einem IHK-Zertifikat erhalten Sie eine umfassende und anerkannte Qualifizierung, mit der Sie z. B. in der offenen Familienhilfe über freie Träger oder in einer Wohn- und Freizeiteinrichtung, einer Tagesförderstätte oder Wohngemeinschaft für Menschen mit Beeinträchtigungen tätig werden können.

Abschlüsse und Zertifikate

  • Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen (IHK)
  • Sozialbetreuer/in für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Betreuungskraft gem. § 43b, 53c SGB XI
  • Schulbegleiter/in gem. §112 SGB XII und § 35a SGB VIII
  • Fachkraft für Inklusion


Weitere mögliche Abschlüsse
· Gedächtnistraining Modul 1
· Basale Stimulation ® – Grundkurs
· Kinaesthetics ® in der Pflege – Grundkurs

Zugangsvoraussetzungen
Sie sind Helfer:in im Bereich der Versorgung von Hilfebedürftigen (u. a. Pflegehelfer:in, Pflegeassistent:in) und möchten Ihren Tätigkeitsschwerpunkt z. B. aus gesundheitlichen Gründen verlagern.

Ebenso willkommen sind motivierte und engagierte Quereinsteiger:innen, die Interesse an einer Tätigkeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen haben.

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Rehabilitation (beruflich) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Sozialbetreuer/in [privatrechtlich] (Tätigkeit)
Fachkraft - Gesundheits- und Sozialdienstleistungen [privatrechtlich]
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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