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Lieferantenerklärung aktuell

Inhalt

Die korrekte Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen und die korrekte Ausstellung ausgehender Lieferantenerklärungen unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen der Anwendung der präferenziellen Ursprungsregeln und den Lieferantenerklärungen.

Dabei wird besonderer Wert auf die korrekte Ursprungsermittlung und -dokumentation, den anzugebenden Länderkreis und den Kumulierungsvermerk gelegt.- Lieferantenerklärungen

Mit und ohne Präferenzursprung

Einzel- und Langzeit-Lieferantenerklärung
Gültigkeitsdauer von Langzeit-Lieferantenerklärungen
Formale Anforderungen für die Ausstellung
Prüfungsmöglichkeiten (Auskunftsblatt INF.4)
Kumulierungsvermerke in den Lieferantenerklärungen

  • Einführung in die Präferenzursprungsregelungen

Präferenzabkommen der EU
Anwendung der Ursprungsregeln
Bestimmung und Nachweis des Kumulierungsvermerks
Bestimmung und Nachweis des Länderkreises
Wichtige Besonderheiten

  • Praktische Beispiele und Diskussion

    Ansprechpartner: Angela Rosenberg
    Telefon: +49.261.3047183
    Fax: +49.261.3047123
    Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
27.06.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Do.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 15 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

10.12.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
425  s.o.

max. 15 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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