Inhalt
Durch die neuen Regelungen soll der Schutz von Personen gewährleistet werden, die Rechtsverstöße in Unternehmen und öffentlichen Stellen melden. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Behörden? Wann müssen diese Hinweisgebersysteme bereitstellen? Welche Anforderungen sind an den internen Meldekanal zu stellen? Und wie geht es danach weiter?
Antworten auf diese und viele weiteren Fragen liefert das neue Seminar "Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie".Inhalte gemäß den geltenden Rechtsgrundlagen
Voraussetzung: - Rechtsgrundlagen (Bisherige Umsetzung in Deutschland, Whistleblower-Richtlinie (EU), Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG))
- Ziel von Hinweisgebersystemen (Compliance im Unternehmen, Schutz des Hinweisgebers, Schutz des Beschuldigten, Schutz anderer Beteiligter)
- Interne Meldestelle (Eigener Mitarbeiter, Externer Beauftragter, Software)
- Aufklärung der Mitarbeiter (Sinn und Zweck des Hinweisgebersystems, Beteiligte, offenstehende Meldewege, Schutzbereich des HinSchG)
- Ablauf einer Meldung (Software, E-Mail und Vermerk, Audioaufzeichnungen und Protokoll, Rückmeldung an Hinweisgeber, Datenschutzinformationen zur Kenntnis bringen)
- Folgemaßnahmen (Zuständigkeiten, Datentransfer, Relevanz von Einwilligungen)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Rechtliche Bewertung und Risikobewältigung, Beispiel externe Whistleblowing-Hotline)
Ansprechpartner: Angela Rosenberg
Telefon: +49.261.3047183
Fax: +49.261.3047123
Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung
Art: Fortbildung/Qualifizierung