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Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie - Hinweisgeberschutzrichtlinie

Inhalt

Durch die neuen Regelungen soll der Schutz von Personen gewährleistet werden, die Rechtsverstöße in Unternehmen und öffentlichen Stellen melden. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Behörden? Wann müssen diese Hinweisgebersysteme bereitstellen? Welche Anforderungen sind an den internen Meldekanal zu stellen? Und wie geht es danach weiter?

Antworten auf diese und viele weiteren Fragen liefert das neue Seminar "Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie".Inhalte gemäß den geltenden Rechtsgrundlagen
Voraussetzung: - Rechtsgrundlagen (Bisherige Umsetzung in Deutschland, Whistleblower-Richtlinie (EU), Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG))

  • Ziel von Hinweisgebersystemen (Compliance im Unternehmen, Schutz des Hinweisgebers, Schutz des Beschuldigten, Schutz anderer Beteiligter)
  • Interne Meldestelle (Eigener Mitarbeiter, Externer Beauftragter, Software)
  • Aufklärung der Mitarbeiter (Sinn und Zweck des Hinweisgebersystems, Beteiligte, offenstehende Meldewege, Schutzbereich des HinSchG)
  • Ablauf einer Meldung (Software, E-Mail und Vermerk, Audioaufzeichnungen und Protokoll, Rückmeldung an Hinweisgeber, Datenschutzinformationen zur Kenntnis bringen)
  • Folgemaßnahmen (Zuständigkeiten, Datentransfer, Relevanz von Einwilligungen)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (Rechtliche Bewertung und Risikobewältigung, Beispiel externe Whistleblowing-Hotline)

    Ansprechpartner: Angela Rosenberg
    Telefon: +49.261.3047183
    Fax: +49.261.3047123
    Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.12.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Fr.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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