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Erben und Vererben - Welche Besonderheiten sind bei Trennung oder Scheidung zu beachten?

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder vor ihm sterben. Sind die Kinder noch minderjährig und werden vom Trennungspartner betreut, kann er oder sie im Rahmen der Vermögenssorge über das Erbe der Kinder verfügen. Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben. Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrags, Erbe wird. Um solche unliebsamen und ungewünschten Situationen zu vermeiden, ist solide juristische Information dringend erforderlich. Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalt ich nicht mehr gelten lassen will? Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren birgt die Enterbung? Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe können sich auf den Zugewinnausgleich auswirken, die Erträge aus Erbschaften oder Schenkungen vor der Ehe ebenfalls... Auch das ist ein Thema für diesen Abend.
Referent: Steuerberater Marc Schmitz, Trier

1 Termin(e)

Mittwoch, 19:30 Uhr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
13.03.24 19:30 - 21:30 Uhr Abends
Mi.
kostenlos Domfreihof 1b
54290 Trier
Deutschland

Dieser Kurs ist barrierefrei

Termine:
13.03.2024 von 19:30 bis 21:30 Uhr

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