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Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in Online

Inhalt

Als Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in kennen Sie die Besonderheit auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten, verstehen es, Mitarbeiter effektiv einzusetzen, durch Sortimentsbildung und Warenpräsentation den Verkauf zu fördern und sind in der Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen.

Sie verfügen Sie über die Voraussetzungen, auf der mittleren Managementebene planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit Ihrer Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllen Sie die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs auf allen Stufen des Handels und für alle Vertriebsformen gestellt werden und die Sie in die Lage versetzen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.- Unternehmensführung und -steuerung,

  • Handelsmarketing,
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
  • Beschaffung und Logistik
  • Einkauf
    Voraussetzung: 1. Zugangsvoraussetzungen für den Kompakt-Studiengang:

Für die Teilnahme am Lehrgang werden die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung des Studiums vorausgesetzt. Insbesondere die kompakte Form des Lehrganges erfordert eine strenge Lerndisziplin und konsequentes Arbeiten. Das Studium baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus
2. Zugangsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin definiert. § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Ansprechpartner: Stephanie Schach
Telefon: +49.261.3047176
Fax: +49.261.3047179
Email: schach@ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Fortbildungsprüfung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Abschluss
Fachwirt/in - Handel (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Unterrichtsart
E-Learning

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
07.06.22 - 31.10.23 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Di.
4305 
Auf Wunsch 21 Monatsraten je 205,-- Euro per Lastschrifteinzug.Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz derzeit 350,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mi
Online

max. 9 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 7

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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