Inhalt
Der von der VSW organisierte Lehrgang erfüllt die Voraussetzungen nach der aktuellen Rechtslage und dient insbesondere zum Erwerbe des Nachweises der Sachkunde gem. § 7 WaffG, § 3 Abs. 2 AWaffV. An drei Unterrichtstagen wird den Teilnehmern das gesetzlich fundierte Wissen über die Handhabung von Schusswaffen, den Umgang mit Munition, die Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse, die wichtigsten Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand vermittelt. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine praktische Schießausbildung auf einem Schießstand sowie die Ablegung der Prüfung gemäß der AWaffV.
Aus dem Programm:
Allgemeine waffenrechtliche Begriffe
Kennzeichnung von Waffen und Munition
Führen von Schusswaffen
Sonstige Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzes
Verbotene Gegenstände
Handhabung von Schusswaffen
Ballistik und Munition
Notwehr und Notstandsrecht
Praktische Schießausbildung
Durchführung der Waffensachkundeprüfung nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht