Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 20.604 Weiterbildungskursen von 611 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Mein, dein, unser - was bleibt nach der Scheidung? Zugewinnausgleich-Altersarmut?

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Was bleibt am Ende wirklich? Wenn Paare heiraten und nichts anderes festlegen, tritt automatisch der Güterstand der "Zugewinngemeinschaft" in Kraft. Welche Konsequenzen das hat, das erläutert dieser Vortrag. Im Falle einer Scheidung geht es darum, das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen - aber auch die Schulden - aufzuteilen. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erscheint in der Theorie sehr einfach, es erweist sich in der Praxis jedoch oft als sehr schwierig, die Vermögenswerte zu "entflechten", die im Lauf der gemeinsamen Ehejahre zusammengekommen sind. Können sich die ehemaligen Partner nicht einigen, muss das Gericht den Zugewinnausgleich entscheiden. Wie werden Schenkungen oder Erbschaften behandelt? Wie ist Miteigentum auseinanderzusetzen und inwieweit entstehen Nutzungsentschädigungsansprüche bei Mitnutzung von Eigentum des anderen Ehegatten? Der Vortag wird all diese Themen und außerdem natürlich Anfangs- und Endvermögen und Verjährungsfristen zum Gegenstand haben.
Referent: RA\'in Nicole Kürten, Fachanwältin für Familienrecht
Eine Kooperationsveranstaltung mit dem "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V." (ISUV).

1 Termin(e)

Mittwoch, 19:30 Uhr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
10.01.24 19:30 - 21:30 Uhr Abends
Mi.
kostenlos Domfreihof 1b
54290 Trier
Deutschland

Dieser Kurs ist barrierefrei

Termine:
10.01.2024 von 19:30 bis 21:30 Uhr

Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren