Inhalt
Was bleibt am Ende wirklich? Wenn Paare heiraten und nichts anderes festlegen, tritt automatisch der Güterstand der "Zugewinngemeinschaft" in Kraft. Welche Konsequenzen das hat, das erläutert dieser Vortrag. Im Falle einer Scheidung geht es darum, das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen - aber auch die Schulden - aufzuteilen. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erscheint in der Theorie sehr einfach, es erweist sich in der Praxis jedoch oft als sehr schwierig, die Vermögenswerte zu "entflechten", die im Lauf der gemeinsamen Ehejahre zusammengekommen sind. Können sich die ehemaligen Partner nicht einigen, muss das Gericht den Zugewinnausgleich entscheiden. Wie werden Schenkungen oder Erbschaften behandelt? Wie ist Miteigentum auseinanderzusetzen und inwieweit entstehen Nutzungsentschädigungsansprüche bei Mitnutzung von Eigentum des anderen Ehegatten? Der Vortag wird all diese Themen und außerdem natürlich Anfangs- und Endvermögen und Verjährungsfristen zum Gegenstand haben.
Referent: RA\'in Nicole Kürten, Fachanwältin für Familienrecht
Eine Kooperationsveranstaltung mit dem "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V." (ISUV).
1 Termin(e)
Mittwoch, 19:30 Uhr
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht