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Master - Sozialmanagement - 60 ECTS

Sozialmanagement Master of Arts (M.A.) 60 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Sozialmanagement

Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
siehe Allgemeine Zulassungs- und Einschreibeordnung der IUBH

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Allgemeine Zulassungs- und Einschreibeordnung der IUBH

Lehrgangsinhalte:
Herausforderungen des Sozialmanagements - Personalmanagement im Sozialwesen - Wirtschaftsethik - Arbeits- und Sozialrecht - Soziale Innovation - Forschungsmethodik - Spezialisierung in den Bereichen: Digitale Innovation, Gesundheitsmarkt und Risikomanagement, Kommunikation und Verhandlungstechniken

- Lehrgangsmaterial:

Studienskripte, Video-Vorlesungen, Online-Tutorien, Podcasts, Fallstudien etc.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 2167 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 28 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Studienskripte, Video-Vorlesungen, Online-Tutorien, Podcasts, Fallstudien etc.

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1129222

Bei einer Dauer von 12 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 9.787,00 EURO (12 Raten à 749,00 EURO + 799,00 EURO Graduierungsgebühr). Bei einer Dauer von 24 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 12.055,00 EURO (24 Raten à 469,00 EURO + 799,00 EURO Graduierungsgebühr). Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig.

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11041 
18 Raten zu 569 EUR, Prüfungskosten: 799 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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