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Master - Sozialmanagement

Sozialmanagement (M.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Sozialmanagement

Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss (mind. 180 ECTS), ausreichendes Grundverständnis im Bereich der Sozialen Arbeit, anderer Sozialwissenschaften oder der Betriebswirtschaft, mind. einjährige Praxis- bzw. Berufserfahrung; Technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Empirische Forschung & Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession - Aktuelle Diskurse, Internationale Perspektiven auf Soziale Arbeit, Soziale Arbeit und Digitalisierung, Führung und Leitung in sozialen Einrichtungen, Datenanalyse, Betriebswirtschaftliche Steuerung sozialer Einrichtungen, Finanzierung und Fundraising in sozialen Einrichtungen, Marketing und Public Relations in sozialen Einrichtungen, Rechtliche Rahmenbedingungen sozialer Einrichtungen, Wahlmodule 1 - 5

- Lehrgangsmaterial:

Pflicht- und Wahlpflichtmodule online (u. a. Studienbriefe, Podcasts, E-Learning-Einheiten)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2993 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 29 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Pflicht- und Wahlpflichtmodule online (u. a. Studienbriefe, Podcasts, E-Learning-Einheiten)

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1120321

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12936 
24 Raten zu 539 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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