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Qualitätsbeauftragte/r [im Pflege- und Gesundheitswesen]

Qualitätsbeauftragte/r

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Umsetzung eines Qualitätsmanagements im Pflege- und Gesundheitswesen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung zum/zur stattlich examinierten Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in und mindestens eine zweijährige Berufspraxis in der Pflege, aktive berufliche Tätigkeit zur Umsetzung der Weiterbildungsinhalte; Technische Voraussetzung: E-Mail Account

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:

Lehrgangsinhalte:
Qualitätsbegriffe und Grundlagen des Qualitätsmanagements, Gestaltungsansätze und Anforderungen, Planung, Organisation, Bestimmung und Bewertung, Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements, Prozess- und Kundenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Managementansätze und Zertifizierung, Versorgungsqualität und Qualitätsvergleich

- Lehrgangsmaterial:

8 Module, Grundlagenliteratur, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 64 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Module, Grundlagenliteratur, Selbst- und Fremdkontrollaufgaben

Begleitender Unterricht: 5 QM-Tage als Online-Seminar

  • Nah-Unterricht: 30 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7375321

Im Rahmen des Fernunterrichts ist ein Praktikum von 40 Stunden vorgesehen.

Zertifikat
Qualitätsbeauftragte/r
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 798 
798.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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