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Pädagogische Betreuungs- und Erziehungsfachkraft (offene) Ganztagsschule

Pädagogische Betreuungs- und Erziehungsfachkraft (offene) Ganztagsschule (FAPS-Zertifikat)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung vom Kenntnissen und Fertigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Pädagogische Betreuungsfachkraft an einer (offenen) Ganztagsschule

Abschluss: institutsinternePrüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Rahmenbedingungen für den Schulübergang - Grundlagen für das Lernen - Hochbegabung - Lernmethoden und Praxisbeispiele - AD(H)S - Widerstand und Resilienz - Lese-Rechtschreib-Schwäche - Dyskalkulie - Ganztagsschule pädagogisch gestalten

- Lehrgangsmaterial:

11 Lehrhefte

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 10 Monate, gesamt 408 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 11 Lehrhefte

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7397521c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachpädagoge/-in für Ganztagsschulen [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1690 
10 Raten zu 169 EUR
Fernunterricht

10 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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