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Master - Philosophy & Economics

Philosophy & Economics, M.A.

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts (M.A.) im Studiengang Philosophy & Economics

Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
erster Hochschulabschluss mit mindestens 180 ECTS (davon alle fachspezifisch) und anschließende mindestens einjährige
qualifizierte Berufserfahrung, technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Philosophie - Soziologie - Wissenschaftliches Arbeiten - Politische Theorien - Wirtschaftswissenschaften - Management; Wahlpflicht: Cultural Turns in Bild und Sprache - Interkulturelle Psychologie - Bildung, Ethik und Nachhaltigkeit - Entscheidungstheorien und verhalten - Medien im interdisziplinären Kontext -

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 2941 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 19 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module

Begleitender Unterricht: 2 Tage obligatorischer Präsenzunterricht, die fakultative Teilnahme an Online-Seminaren ist möglich

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1121021c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen. Bei einer Studiendauer von 24 Monaten betragen die Kosten 11.664,00 EURO, zahlbar in 24 Raten à 486,00 EURO.

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12960 
36 Raten zu 360 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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