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Master - Personalpsychologie und Human Resource Management

Personalpsychologie und Human Resource Management M.A.

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Personalpsychologie und Human Resource Management

Abschluss: Master of Science (M.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Bachelor of Arts oder gleichgestellter Abschluss (mind. 180 ECTS) sowie einjährige Praxis- und Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem fachlich verwandten Bereich, mind. 2-jährige Berufserfahrung sowie bestandene Eignungsprüfung; Technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Empirische Forschung, Strategisches HR Management, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie, Personalpsychologie, Allgemeine Psychologie, Datenanalyse, Aktuelle Entwicklungen der Personalpsychologie, Leadership, Arbeitsrecht, Operatives HR Management, Gesunde Führung und Mitarbeitermotivation, Praxisprojekt, Wahlmodule 1, 2 und 3, Master-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Pflicht- und Wahlpflichtmodule online (u. a. Studienbriefe, Podcasts, E-Learning-Einheiten)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2993 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 29 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Pflicht- und Wahlpflichtmodule online (u. a. Studienbriefe, Podcasts, E-Learning-Einheiten)

Begleitender Unterricht: fakultative Seminare werden angeboten, nähere Informationen erteilt die Hochschule

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1123921

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12936 
24 Raten zu 539 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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