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Fachkaufmann/-frau - Personal [IHK geprüft]

Personalfachkaufleute (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau" vor einer Indsutrie und Handelskammer gemäß Verordnung vom 11.02.2002

Abschluss: Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene 3-jährige Ausbildung der Personaldienstleistungswirtschaft und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder kaufmännisch-verwaltende Ausbildung und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder andere Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufspraxis oder mindestens 5 Jahre Berufspraxis; im Einzelnen siehe bitte § 2 der o. g. Verordnung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entsprechen den Teilnahmevoraussetzungen; darüber hinaus müssen Teilnehmende bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung einen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung erbringen

Lehrgangsinhalte:
Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen, Personalplanung, Personalmarketing und Personalcontrolling gestalten und umsetzen, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung steuern

- Lehrgangsmaterial:

26 Online-Module, 1 Fachbuch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 26 Online-Module, 1 Fachbuch

Begleitender Unterricht: Online-Tutorien

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5126321

Abschluss
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4896 
12 Raten zu 408.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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