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Master - Management in Artificial Intelligence (MMAI)

Master of Management in Artificial Intelligence (MMAI)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Management in Artificial Intelligence (MMAI)

Abschluss: Master of Management in Artificial Intelligence (MMAI)

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens 240 ECTS) mit einer wirtschaftswissenschaftlichen
oder (informations-)technischen Ausrichtung und eine mindestens einjährige Berufserfahrung nach dem Erststudium, die in einem
fachlichen Bezug zum angestrebten Abschluss stehen muss; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen - Management digitaler Transformation - AI und Deep Learning - Wahlpflichtbereich 1: Produktentwicklung und -realisierung - Wahlpflichtbereich 2: AI und Data Science - Wissenschaftliches Arbeiten

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 1471 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 19 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module

Begleitender Unterricht: 2 Tage obligatorischer Präsenzunterricht, die fakultative Teilnahme an Online-Seminaren ist möglich

  • Nah-Unterricht: 14 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1121221c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen. Bei einer Studiendauer von 12 Monaten betragen die Kosten 7.740,00 EURO, zahlbar in 12 Raten à 645, EURO.

Abschluss
Master of Management in Artificial Intelligence
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 9810 
18 Raten zu 545 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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