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Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse - Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

Abschluss: Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe §2 der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Digitalisierung und IT-Prozesse

Lehrgangsinhalte:
Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse - Automatisierung - Digitale Arbeitsprozesse in der Kanzlei - Digitale Arbeitsprozesse im Mandatsverhältnis - Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten

- Lehrgangsmaterial:

17 Lehrbriefe, 6 Übungsklausuren, 8 Live-Online-Trainings, 2 Kolloquien in Kleingruppen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 17 Lehrbriefe, 6 Übungsklausuren, 8 Live-Online-Trainings, 2 Kolloquien in Kleingruppen

Begleitender Unterricht: 8 Live-Online-Trainings, 2 Kolloquien in Kleingruppen

  • Nah-Unterricht: 50 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5128721

Abschluss
Fachassistent/in - Digitalisierung und IT-Prozesse (Aufstiegsfortbildung, PrüfO regionsspezifisch: StBK)
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1980 
3 Raten zu 660.00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Beginnt laufend Fernunterrichts.o. 1680 
3 Raten zu 560.00 EUR
s.o.

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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