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Kursleiter*in für Beckenbodengymnastik

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit als Kursleiter*in für Beckenbodengymnastik

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mind. Realschulabschluss oder berufliche Ausbildung, Vorbildung mit primärpräventivem Hintergrund, Erste Erfahrungen im Bereich Gesundheitsförderung, regelmäßige Routine in der Beckenbodengymnastik oder verwandten Formen der Bewegungsförderung für den Aufbau von Trainerkompetenzen; Technische Voraussetzungen: Internetfähiger PC

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Der Beckenboden * Anatomische Grundlagen * Basiswissen Funktionelle Anatomie * Beckenbodenschwäche und Erkrankungen * Schwangerschaft und Geburt * Ziele & Zielgruppen * Aufbau einer Stunde in der Beckenbodengymnastik * Stundenbilder * Übungssammlung

- Lehrgangsmaterial:

8 Module auf einer digitalen Lernplattform, Lernerfolgskontrollen in Form von Onlinetests pro Modul, schriftlicher Wissenstest, Einsendeaufgaben, Lehrprobe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 22 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Module auf einer digitalen Lernplattform, Lernerfolgskontrollen in Form von Onlinetests pro Modul, schriftlicher Wissenstest, Einsendeaufgaben, Lehrprobe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7381621

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Trainer/in - Beckenbodentraining [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 279  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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