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Steuerfachangestellte/r - Klausurenfernlehrgang für die Prüfung Steuerfachangestellte/r

Klausurenfernlehrgang für die Prüfung Steuerfachangestellte/r

Inhalt

Lehrgangsziel:
Klausurentraining sowie Vertiefung und Wiederholung des Prüfungsstoffs zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Ausbildungsprüfung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten gemäß Verordnung vom 09.05.1996

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Kenntnisse über den Prüfungsstoff erworben im Rahmen der Ausbildung oder z.B. auch im Rahmen eines Online-Lehrgangs; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Steuerwesen: Steuern vom Einkommen und Ertrag, Steuern vom Vermögen, Steuern vom Umsatz, Abgabenordnung; Rechnungswesen: Buchführung, Jahresabschluss; Wirtschafts- und Sozialkunde: Arbeitsrecht und soziale Sicherung, Schuld- und Sachenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Finanzierung

- Lehrgangsmaterial:

8 Klausuren (online) mit Lösungshinweisen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 34 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Klausuren (online) mit Lösungshinweisen

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5126221

Die Kosten für das zusätzlich erforderliche Material beziehen sich auf Gesetzestexte.

Abschluss
Steuerfachangestellte/r (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.23) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 240  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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