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Master - Informatik - 90 ECTS

Informatik (M.Sc.) 90 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Science im Studiengang Informatik

Abschluss: Master of Science (M.Sc.)

Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität, FH oder Berufsakademie in Informatik, Wirtschaftsinformatik, Medizininformatik oder ein gleichwertiger Abschluss; weitere Informationen erteilt die Hochschule

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
1. Semester: Verteilte Systeme, Systems Engineering, Formale Systeme, Software Engineering 1 und 2, Technisches Projekt- und Qualitätsmanagement; 2. Semester: Projektwerkstatt, Technische Informatik, Wahlpflichtmodule zur Vertiefung (Wahl von 2 aus 7 Vertiefungen): Mobile Computing und Embedded Systems, Data Science, Künstliche Intelligenz, Konzeption und Weiterentwicklung komplexer Web-Anwendungen, Unternehmensgründung und Unternehmensführung, Systems Engineering, Rechnerarchitekturen-Masterkolleg; 3. Semester: Masterarbeit und Kolloquium

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module (Studienbriefe, Fachbücher, Online-Seminare etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 2283 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 29,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module (Studienbriefe, Fachbücher, Online-Seminare etc.)

Begleitender Unterricht: fakultative Seminare werden angeboten

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1131522

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 10842 
18 Raten zu 549.00 EUR - Prüfungskosten: 960.00 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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