Inhalt
Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Heilpädagogik / Inklusionspädagogik
Abschluss: Master of Arts (M.A.)
Teilnahmevoraussetzungen:
siehe Allgemeine Zulassungs- und Einschreibungsordnung (EAO) der Hochschule
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der Hochschule
Lehrgangsinhalte:
Pädagogik der Vielfalt, Leadership, Forschungsmethodik, Seminar: Partizipation, Selbstbestimmung, Intersektionalität; Gesprächsführung, Beratung, Mediation; Projekt: Bildungsmanagement in der Aus-, Fort- und Weiterbildung; Inklusive Pädagogik: Emotionale und soziale Entwicklung und Lernbeeinträchtigung; Inklusive Pädagogik: Sinnes- und Sprachbeeinträchtigungen, Change Management und Organisationsentwicklung, Sozialraumorientierung, Projekt: Forschung in der Inklusionspädagogik, International vergleichende Inklusionspädagogik, Inklusive Pädagogik: Kognitive und körperliche Beeinträchtigung; Projekt: Selbstreflexion beruflicher Professionalisierungsprozesse; Wahl einer Spezialisierung aus Wahlpflichtbereich A: Leadership in der Pädagogik im Kontext von Diversität oder Methodik und Didaktik einer Pädagogik der Vielfalt oder Partizipative Forschung; Wahl einer Spezialisierung aus Wahlpflichtbereich B: u. a. Diversity Management, Förderung von Resilienz, Frühkindliche Bildung und Erziehung, Recht der Arbeitsverhältnisse; Masterarbeit
- Lehrgangsmaterial:
Online-Module (Skripte, Vodcasts, Live-Tutorien etc.)
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 3638 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 23,5 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- Online-Module (Skripte, Vodcasts, Live-Tutorien etc.)
Begleitender Unterricht: fakultative Seminare werden angeboten
- Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 1127921
Bei einer Dauer von 24 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 13.735,00 EURO (24 Raten à 539,00 EURO + 799,00 EURO Graduierungsgebühr). Bei einer Dauer von 48 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 16.111,00 EURO (48 Raten à 319,00 EURO + 799,00 EURO Graduierungsgebühr). Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig.