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Gewaltfreie Kommunikation II – Praktische Anwendung in der Kinderbetreuung

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von grundlegendem Fachwissen über die praktische Anwendung einer gewaltfreien Kommunikation mit Kindern und Bezugspersonen in pädagogischen Einrichtungen und in der Kinderbetreuung allgemein

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreicher Schulabschluss, zusätzlich ist eine abgeschlossene Erzieherausbildung oder die Teilnahme an einer Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin Voraussetzung für die Zulassung der Teilnahme an diesem Lehrgang, auch eine Zertifizierung oderAusbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater oder Kinderpflegerin, ein Studium im Bereich der Sozial-/Heilpädagogik oder Kinderbetreuung wird als Teilnahmevoraussetzung anerkannt. Die Akademie empfiehlt den Fernkurs „Gewaltfreie Kommunikation“ abgeschlossen zu haben. Technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang, eigene E-Mail Adresse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Voraussetzung für gewaltfreie Kommunikation (GFK), Die Rolle der Empathie, Aktives Zuhören, Der Umgang mit Lob und Strafen, Praktische Anwendung der GFK, Spielerische Vermittlung der GFK, GFK im Umgang mit Team und Bezugspersonen

- Lehrgangsmaterial:

1 Lehrbrief, Lehrgangs- und Prüfungsinformationen, Selbstkontrollaufgaben

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 24 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Lehrbrief, Lehrgangs- und Prüfungsinformationen, Selbstkontrollaufgaben

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7399521

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 189 
189.00 EUR
Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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