Inhalt
Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Geprüften Fachwirtin / zum Geprüften Fachwirt gemäß Verordnung vom 26.08.2008, zuletzt geändert am 09.12.2019
Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Verordnung vom 26.08.2008
Teilnahmevoraussetzungen:
Grundkenntnisse in der Versicherungs- oder Finanzwirtschaft oder einen vergleichbaren Kenntnisstand; Technische Voraussetzungen: internetfähiges Endgerät, aktueller Browser, aktuelle Version des Adobe Acrobat Readers, Smartphone mit Kamera
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Lehrgangsinhalte:
Steuerung und Führung in Unternehmen, Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten, Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation, Vertriebsmanagement, 1 Modul aus dem Wahlbereich "Produktmanagement": Sachversicherung für private und gewerbliche Kunden oder Vermögensversicherung für private und gewerbliche Kunden oder Lebensversicherung und Betriebliche Altersversorgung,
- Lehrgangsmaterial:
5 Module, Lehrbriefe, Fachbücher, Übungsaufgaben, Klausuren auf einer digitalen Lernplattform
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 439 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 5 Module, Lehrbriefe, Fachbücher, Übungsaufgaben, Klausuren auf einer digitalen Lernplattform
Begleitender Unterricht: fakultative Online-Seminare im Umfang von 233 UE sind Bestandteil des Fernlehrgangs
- Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 5130721
Absolventen werden 50 ECTS-Credits bescheinigt, die zu einer Anrechnung ihrer Studienleistungen auf Bachelor-Studiengänge an Hochschulen eingereicht werden
können. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die tatsächliche Anrechnung.