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Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen [IHK geprüft]

Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vor einer Industrie- und Handelskammer

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Verordnung vom 21.07.2011

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung in einem sozialen, pädagogischen, pflegenden oder kaufmännischen Beruf mit entsprechender Berufspraxis oder eine 5-jährige Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
im Einzelnen siehe § 2 der o. g. Verordnung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse - Führen und Entwickeln von Personal - Steuern von Qualitätsmanagementprozessen - Gestalten von Schnittstellen und Projekten - Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen - Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen - Vorbereitung von Finanz- und Investitionsplanung

- Lehrgangsmaterial:

35 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 542 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 35 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: zwei einwöchige Seminare

  • Nah-Unterricht: 108 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5128021

Abschluss
Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3488 
18 Raten zu 166 EUR, Prüfungskosten: 500 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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