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Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen über aktuelle Themen und neue Entwicklungen des energieeffizienten Bauens und Sanierens insbesondere zur Aktualisierung von Fachkenntnissen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Abschluss: institutsinterne Prüfung (online)

Teilnahmevoraussetzungen:
Dieser Auffrischungslehrgang richtet sich an Personen mit dem Ziel, ihren Eintrag auf der Energieeffizienz-Expert:innenliste der dena (Deutsche Energieagentur) für Förderprogramme des Bundes zu verlängern. Das Fernlehrinstitut überprüft nicht, ob die Anforderungen zur Erlangung dieser Qualifikation erfüllt sind. Die Entscheidung darüber liegt bei der entsprechenden Institution. Im Zweifelsfall klären Sie bitte vor Beginn des Lehrgangs mit den einzelnen Institutionen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Klimaschutzziele und rechtlicher Rahmen, Grundlagen und Anforderungen im Neubau, Anforderungen im Bestand und Energieausweise, Anforderungen an Anlagentechnik und Vollzug

- Lehrgangsmaterial:

4 Lehrbriefe auf einer digitalen Lernplattform

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 39 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Lehrbriefe auf einer digitalen Lernplattform

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7411821

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 500 
500.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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