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Fachwirt/in - Steuern [Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer]

Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachwirt

Abschluss: Prüfung zum Steuerfachwirt (m/w/d) vor einer Steuerberaterkammer

Teilnahmevoraussetzungen:
grundlegenede Kenntnisse des Steuerrechts einschließlich Buchführung
techn. Voraussetzungen: Internet-Zugang und Headset falls zusätzlich Teilnahme an "e-Learning" und an Online-Konferenzen gewünscht

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Einzelheiten sind der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Niedersachsen § 9 PrüfO bzw. der PrüfO anderer Länder zu entnehmen

Lehrgangsinhalte:
Abgabenordnung - Bewertungsgesetz - Einkommensteuer - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - Grunderwerbsteuer - Erbschaft- und Schenkungssteuer - Buchführung - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht - Grundlagen der Kosten- und Leistungrechnung - Jahresabschlussanalyse - Gesellschaftsrecht

- Lehrgangsmaterial:

75 Lehrhefte, 9 Klausuren, 8 Aktualisierungshefte

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 439 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 75 Lehrhefte, 9 Klausuren, 8 Aktualisierungshefte

Begleitender Unterricht: -

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 542000c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Fachwirt/in - Steuern (Prüfung durch Steuerberaterkammern geregelt) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1335 
12 Raten zu 111 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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