Inhalt
Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die staatliche Externenprüfung/Nichtschülerprüfung zum/zur staatlich geprüften Kinderpfleger*in nach der entsprechenden Fachschulordnung der Länder in ihrer jeweils gültigen Fassung
Abschluss: institutsinternes Zertifikat nach institutsinterner Prüfung zur Vorbereitung auf die staatliche Externenprüfung
Teilnahmevoraussetzungen:
Vollendung des 21. Lebensjahres, mittlerer Schulabschluss, Deutschsprachkenntnisse auf B2 - Niveau
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
die Teilnahme an den Präsenzphasen ist Voraussetzung für das Bestehen der institutsinternen Prüfung, für die Zulassung zur externen Prüfung gelten landesspezifische Voraussetzungen (so wird z.B. gemäß Berufsfachschulordnung des Freistaats Bayern zur Externenprüfung zugelassen, wer eine berufliche Tätigkeit in einem anerkannten sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachweist, deren Gesamtumfang 800 Zeitstunden
entspricht)
Lehrgangsinhalte:
Deutsch und Kommunikation - Säuglingsbetreuung - Pädagogik und Psychologie - Ethik - Sozialkunde und Berufskunde - Werkerziehung und Gestalten - Ökologie und Gesundheit - Musik und Musikerziehung – Rechtskunde - Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung - Sport und Bewegungserziehung – Praxis - und Methodenlehre und Medienerziehung - Hauswirtschaftliche Erziehung
- Lehrgangsmaterial:
42 Lehrbriefe
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1342 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 42 Lehrbriefe
Begleitender Unterricht: 25 Tage Präsenzunterricht in Bamberg, Erlangen oder München
- Nah-Unterricht: 200 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 1125021c
Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen. Nach Einsendung der geforderten Bewerbungsunterlagen erfolgt die Aufnahme in den Fernlehrgang zunächst auf Probe. Die Probezeit umfasst das gesamte erste Semester (6 Monate). Am Ende des ersten Semesters erhalten Sie ein erstes Semesterzeugnis. Wenn Sie in diesem Zeugnis in allen Fächern und Lernfeldern mindestens ausreichende Leistungen aufweisen, ist die Probezeit bestanden.