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FAS - Fetales Alkoholsyndrom

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachkenntnissen über das Fetales Alkoholsyndrom (FAS) um pädagogische Fachkräfte für die Merkmale und Symptome zu sensibilisieren

Abschluss: institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreicher, mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich, alternativ auch eine Zertifizierung oder Ausbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater oder Kinderpfleger/in, ein Studium im Bereich der Sozial-/Heilpädagogik oder Kinderbetreuung, und eine Tätigkeit bei einem Träger von Betreuungseinrichtungen, eine mindestens zweijährige Berufserfahrung wird empfohlen, technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang und eigene E-Mail-Adresse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Entwicklung von FAS aus psychologischer Sicht - FAS aus therapeutischer Sicht - FAS in der Kindertagesstätte oder Schule - Ressourcenaktivierung bei FAS Kindern - Pädagogischer Umgang mit FAS Kindern

- Lehrgangsmaterial:

1 Lehrbrief

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 22 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Lehrbrief

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7395721

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 189  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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