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Fachkraft für Medienpädagogik

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Bereich der Medienpädagogik um Kinder, Jugendliche und Eltern im Umgang mit Medien begleiten zu können

Abschluss: ILS-Abschlusszeugnis "Medienpädagogik nach erfolgreicher Bearbeitung aller Einsendeaufgaben, bei zusätzlicher Teilnahme am Online-
Seminar das Abschlusszertifikat "Fachkraft für Medienpädagogik (ILS)"

Teilnahmevoraussetzungen:
mind. 21 Jahre und mind. 2 Jahre Berufserfahrung, technische Voraussetzung: Standard-Multimedia-PC mit aktuellem Windows-Betriebssystem, Kamera und Headset

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
keine Abschlussprüfung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Medienpädagogik - Bedeutung von Daten in der Mediengesellschaft - Frühkindliche Medienerziehung - Medienbildung in der Kita - Medienpädagogik im Grundschulalter - Medienpädagogik in der Arbeit mit Jugendlichen: digitale Lebenswelten - Beziehungsgestaltung in Medienwelten - Medienpädagogik und digitale Gewalt - Medienpädagogik und Gaming : Herausforderungen, Potenziale und Chancen digitaler Spiele - Digitale Kommunikation - Medienerziehung in der Familie - Zukunftsvisionen: Technologie, Robotik und künstliche Intelligenz - Arbeiten als Medienpädagoge/pädagogin: Tätigkeitsprofile, Aufgaben und Rolle

- Lehrgangsmaterial:

12 Lehrhefte

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lehrhefte

Begleitender Unterricht: 2 Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 18 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7397721

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1920 
12 Raten zu 160 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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