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Fachfortbildung zur WEG-Reform 2020 (HSB)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachwissen zur WEG-Reform 2020

Abschluss: keine Prüfung vorgesehen

Teilnahmevoraussetzungen:
erwünscht ist/sind eine kaufmännische Grundausbildung bzw. betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, erste Branchenerfahrungen in der Immobilienwirtschaft, für Quereinsteiger/ Branchenneulinge ist die Fortbildung nicht geeignet; Technische Voraussetzungen: Internetfähiger PC bzw. Endgerät, Headset

Lehrgangsinhalte:
Der Verlauf der WEG-Reform, Neuerungen, die in Kraft getreten sind, Bestandteile der WEG-Reform im Detail, so u.a. die Punkte: Zertifizierter Verwalter, Die Gemeinschaft als Träger der Verwaltung
Eigentümerversammlung und Beschlussfassung, Der Verwaltungsbeirat, Abberufung des Verwalters, Anfechtungsklage, Sanierung und Modernisierung, Außenvollmacht für Verwalter, Sondereigentumsfähigkeit, Wohnungseigentumsrecht, Jahresabrechnung

- Lehrgangsmaterial:

1 Lehrbrief auf einer digitalen Lernplattform, 2 Lernerfolgskontrollen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 17 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Lehrbrief auf einer digitalen Lernplattform, 2 Lernerfolgskontrollen

Begleitender Unterricht: 5 Videokonferenzen (1 Lerneinsteuerung, 2 Live-Onlinevorlesungen, 2 Dozentensprechstunden)

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7387121

Für die Ausstellung des Teilnahmezertifikats ist die Teilnahme der Live-Onlinevorlesungen sowie die Abgabe der Hausaufgaben verpflichtend.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Immobilienverwalter/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 299  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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