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Fachanwalt/-anwältin: Strafrecht

Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse, die gemäß §§ 2, 4, 13 FAO (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2020) Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht" sind

Abschluss: institutsinterne Weiterbildungszertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis über ein abgelegtes juristisches Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; Technische Voraussetzung: digitales Endgerät mit Internetzugang, Word Paket

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe hierzu Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme an dem Weiterbildungsstudiengang "Fachanwaltsausbildung Strafrecht" an der FernUniversität in Hagen - Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW)

Lehrgangsinhalte:
Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht

- Lehrgangsmaterial:

12 Kurseinheiten auf einer digitalen Lernplattform, Einsendeaufgaben, drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Kurseinheiten auf einer digitalen Lernplattform, Einsendeaufgaben, drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten)

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5130321

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1890 
10 Raten zu 189 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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