Inhalt
Lehrgangsziel:
Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse, die gemäß §§ 2, 4, 13 FAO (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2020) Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht" sind
Abschluss: institutsinterne Weiterbildungszertifikat
Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis über ein abgelegtes juristisches Staatsexamen in der Bundesrepublik Deutschland oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; Technische Voraussetzung: digitales Endgerät mit Internetzugang, Word Paket
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe hierzu Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme an dem Weiterbildungsstudiengang "Fachanwaltsausbildung Strafrecht" an der FernUniversität in Hagen - Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW)
Lehrgangsinhalte:
Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
- Lehrgangsmaterial:
12 Kurseinheiten auf einer digitalen Lernplattform, Einsendeaufgaben, drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten)
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 12 Kurseinheiten auf einer digitalen Lernplattform, Einsendeaufgaben, drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten)
Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen
- Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 5130321