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Erziehungsberater*in frühe Kindheit

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um Eltern und Familien ressourcenorientiert zu begleiten und zu beraten

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mindestens qualifizierter Hauptschulabschluss, empfehlenswert ist eine Vorbildung im erzieherischen Bereich (z. B. Erzieher*in); technische Voraussetzungen: PC/Laptop mit Internet-Zugang, und Mikro sowie Audiofunktion bzw. Headset

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Online-Seminaren zum Erwerb des Zeugnisses "Grundlagen der Erziehungsberatung"; zum Erwerb des Zertifikates ist zusätzlich eine erfolgreiche praktische Online-Prüfung erforderlich

Lehrgangsinhalte:
u. a. Grundbedürfnisse des Neugeborenen und des Säuglings, Bedeutung von Bindung und Erziehung, psychologische und physiologische Entwicklung, Besondere Entwicklungsmomente und ihre Herausforderung an Eltern und Kind, Elternkompetenz stärken und Beratungskompetenz entwickeln, verschiedene Beratungssituationen, unterschiedliche Kommunikationsmodelle und Fragetechniken, Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte der Elternberatung, erste Schritte in die Selbständigkeit

- Lehrgangsmaterial:

5 Module mit insgesamt 28 Lektionen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 5 Module mit insgesamt 28 Lektionen

Begleitender Unterricht: zwei Online-Seminare von je zwei Unterrichtsstunden, individuelles Telefoncoaching mit Dozentin von insgesamt 20 Minuten

  • Nah-Unterricht: 4 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7406921

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1788 
12 Raten zu 149 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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