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Ernährungsberater*in für Kinder und Jugendliche

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Ernährungsberater*in für Kinder und Jugendliche

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung zum/zur Ernährungsberater*in; technische Voraussetzungen: zwei internetfähige Endgeräte mit Kamera (für die theoretische Abschlußprüfung)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Entwicklungsphasen und Ernährungsverhalten, Grundlagen der Ernährung von Kindern und Jugendlichen, Praktische Umsetzung der Ernährung von Kindern und Jugendlichen, Beratungspraxis für Kinder, Beratungspraxis für Jugendliche, Ernährung bei Erkrankungen

- Lehrgangsmaterial:

6 Online-Module (30 Videos, Skripte zu jedem Modul, etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 168 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Online-Module (30 Videos, Skripte zu jedem Modul, etc.)

Begleitender Unterricht: zwei Onlineseminare von insgesamt 2,6 Unterrichtsstunden

  • Nah-Unterricht: 3 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7408922

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Ernährungsberater/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 694 
6 Raten zu 91,00 EUR, Prüfungskosten: 98 EUR, sonstige Kosten: 49 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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