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Master - Controlling - 90 ECTS

Controlling (M.Sc.) 90 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Science im Studiengang Controlling (M.Sc.)

Abschluss: Master of Science (M.Sc.)

Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Betriebswissenschaft, Technik, Informatik oder erfolgreiches Hochschulstudium des passenden Studienbereiches beziehungsweise gleichwertiger Abschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Der Studiengang wird in vier Varianten angeboten: FACT (Finance, Accounting, Controlling, Taxation), Data Science/KI, IT, Management. Zusätzlich besteht die Wahl aus 11 Vertiefungen.

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module (Studienbriefe, Fachbücher, Online-Seminare etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 27 Monate, gesamt 2264 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 19,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module (Studienbriefe, Fachbücher, Online-Seminare etc.)

Begleitender Unterricht: ein 1-tägiges Seminar in Stuttgart, zusätzlich werden fakultative Seminare angeboten

  • Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1131722

Bei einer Studiendauer von 18 Monaten betragen die Gebühren 9.882,00 EURO (zahlbar in 18 Raten à 549,00 EURO), bei einer Studiendauer von 36 Monaten betragen die Gebühren 11.124,00 EURO (zahlbar in 36 Raten à 309,00 EURO), jeweils zuzüglich 960,00 EURO Prüfungsgebühr.

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11733 
27 Raten zu 399.00 EUR - Prüfungskosten: 960.00 EUR
Fernunterricht

27 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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