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Berater*in für Nahrungsergänzungsmittel

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachkenntnissen um über die Arten, Wirkweisen, Risiken und Darreichungsformen von Nahrungsergänzungsmitteln beraten zu können

Abschluss: nach erfolgreicher Bearbeitung der drei Studienhefte inkl. E-Tests : Abschlusszeugnis "Nahrungsergänzungsmittel", nach zusätzlicher, erfolgreicher Bearbeitung von zwei Klausuren (Einsendeaufgaben): Abschlusszertifikat "Berater*in für Nahrungsergänzungsmittel"

Teilnahmevoraussetzungen:
Kenntnisse im Bereich Ernährungslehre sowie beraterische Fertigkeiten, diese können Sie über den Fernlehrgang "Ernährungsberater/in" oder anderweitig erwerben; technische Voraussetzungen: Computer mit Internetzugang und ggf. Headset (Kopfhörer, Mikrofon) für die Teilnahme an Online?Chats

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Bedeutung und Definition - Abgrenzung, Kennzeichnung, Health Claims und Verbraucherschutz - Risiken und Problematik - Nahrungsergänzungsmittel (NEM): Wann nötig und sinnvoll? - Nährstoffbedarf, Referenzwerte - Radikale und Antioxidantien - NEM mit Vitaminen - NEM mit Mineralstoffen und Spurenelementen - Vitaminoide - Aminosäuren und Aminosäure?Derivate - Kohlenhydrate, Ballaststoffe und Omega?3?Fettsäuren - Botanicals

- Lehrgangsmaterial:

1 Begleitheft, 3 Studienhefte

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Begleitheft, 3 Studienhefte

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7394321

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Berater/in für Nahrungsergänzungsmittel [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 790 
5 Raten zu 158 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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